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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Thema Immobilienbewertung beantwortet

Im Nachfolgenden beantworten wir die am häufigsten Fragen zum Thema Immobilienbewertung. Wenn Sie gleich den Wert Ihres Eigentums ermittelt haben möchten, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Expertenbewertung, die Sie ganz leicht online anfordern können.

Warum soll ich meine Immobilie bewerten lassen?

Die Einschätzung unserer Experten helfen Ihnen einen Wert für Ihre Immobilie zu ermitteln. Dadurch haben Sie dann eine Grundlage für eine mögliche Verkaufsverhandlung. So können Sie aus unterschiedlichen Gründen zu diesem Schritt gelenkt werden.

1. Sie müssen sich neben Ihrer Trauer auch noch um die Immobilie als Teil des Nachlass Ihrer Liebsten kümmern.

2. Das Haus oder die Wohnung ist mit Ihrer Rente nicht zu halten, der Wohnraum zu groß ohne Partner oder der Aufwand mit Ihrer Immobilie zu schwer mit den Beschwernissen des Alters.

3. Sie haben Geldprobleme und Ihre Wohnung oder Ihr Haus könnte die Rettung sein, um eine Insolvenz abzuwenden.

4. Sie trennen sich von Ihrem Ehepartner und wollen den gemeinsamen Besitz gleichmäßig aufteilen. Der genaue Wert Ihrer Immobilie kann somit die gesamte Verhandlung beschleunigen und als Basis für eine zufriedenstellende Einigung für beide Seiten bilden.

5. Sie sind eher am Profit interessiert, den Sie aus Ihrem Investment schlagen können. Unsere Sachverständigen können Sie beraten darum, wann der bestmögliche Zeitpunkt zum Verkauf gekommen ist.

6. Sie sind einfach nur interessiert, wie viel Wert Ihr Besitz hat oder Sie brauchen diese Angaben für Ämter.

Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt?

Dafür kommen je nach Immobilie drei verschiedene Methoden durch unsere Experten zum Einsatz. Generell lässt es sich dabei grob auf die beiden wichtigen Faktoren „Lage“ und „Zustand“ herunterbrechen.

1. Das Vergleichswertverfahren bewertet Ihre Immobilie nach dem Wert vergleichbarer Objekte in Ihrer Umgebung. Dieser ist genauer, wenn es viele Immobilien in Ihrer Nähe gibt, die sehr große Ähnlichkeit zu Ihrer eigenen aufweisen. Das ist somit aber auch eine wichtige Voraussetzung für das Verfahren.

2. Das Sachwertverfahren ist etwas komplexer. Hier wird der Wert in mehrere Faktoren aufgeteilt, die am Ende zusammengerechnet werden. Dazu zählt einerseits der Wert des Grundstücks, der anhand des Bodenrichtwerts abgeschätzt wird. Andererseits wird ebenso der Wert Ihres Hauses ermittelt. Vom überschlagenen materiellen Wert werden dann Abzüge hinsichtlich Schäden und anderem gemacht.

3. Als letztes ist das Ertragswertverfahren zu nennen. Dieses wird nur für zu vermietende Immobilien wie Wohnungen oder Läden genutzt. Die Grundlage bilden damit die jährlichen Mieteinnahmen, von denen Betriebskosten, Verwaltungskosten etc. abgezogen werden. Dieser Wert wird anschließend noch einmal mit einem Vervielfältiger multipliziert.

Wofür brauche ich einen Energieausweis?

Sie benötigen einen gültigen Energieausweis, wenn sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Dieses Dokument belegt die Energieeffizienz des Gebäudes, welche den möglichen Mietern und Käufern wichtige Informationen geben. So können sie mögliche Nebenkosten besser einschätzen, was wiederum ein entscheidender Faktor für den Kauf der Immobilie darstellt. Die Interessenten haben das Recht den Energieausweis vor ihrer endgültigen Entscheidung zur Vorlage einzufordern.

Den Energieausweis erhalten Sie bei Personen mit besonderen Kenntnissen in diesem Bereich, die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) dafür berechtigt sind. Das sind zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Aussteller zu dessen Befähigung nach EnEV überprüfen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, empfehlen wir die Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes. Dort können Sie nach Ausstellern des Energieausweises in Ihrer Umgebung suchen.

Wie funktioniert die Vermarktung meiner Immobilie?

Wir verwenden die von Ihnen im Kontaktformular hinterlegten Daten, um einen ersten Überblick über Ihre Immobilie zu bekommen und uns mit Ihnen in Verbindung zu setzten. Nach einem Gespräch mit Ihnen und unter Verwendung Ihrer Unterlagen, erstellen wir einen individuellen Vermarktungsplan für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Damit stellen wir Ihr Immobilienangebot zielgruppenorientiert auf die jeweiligen relevanten Webseiten und vermitteln an interessierte Käufer, Mieter oder Investoren.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Mit unsere Expertenbewertung bekommen Sie schnell und völlig kostenfrei den Wert Ihrer Immobilie mitgeteilt.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, kommen ein paar Kosten auf Sie zu. So fallen Gebühren für diverse Unterlagen wie beispielsweise der Energieausweis und andere amtliche Dokumente an. Wenn Sie uns beauftragen, helfen wir Ihnen gern sich durch den bürokratischen Dschungel zu kämpfen. Durch unsere jahrelange Erfahrung als Finanzberater könne wir Sie dann auch bei ausstehenden finanziellen Gebundenheiten Ihrer Immobilie unterstützen und unkomplizierte Regelungen finden. Bei weiteren Fragen in diesem Bereich, können sich sich gern per Kontaktformular an uns wenden.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Uns reichen nur wenige Angaben zu Ihrer Immobilie, um deren Wert durch unsere Expertenbewertung zu ermitteln. Denn die Lage, Art der Immobilie, deren Größe etc. geben unseren Sachverständigen bereits eine gute Vorstellung ohne viel Papierkram.

Für den Verkauf der Immobilie ist es am besten, wenn Sie Ihre Unterlagen so vollständig und umfangreich wie möglich bei uns einreichen. Je transparenter potenzielle Käufer und Mieter das Angebot einschätzen, desto leichter können sie von einem Vertragsschluss überzeugt werden. Man kauft bekanntlich ungern die Katze im Sack. Wir helfen Ihnen natürlich bei der Zusammenstellung der Unterlagen, sobald Sie am Verkauf oder an der Vermietung Ihrer Immobilie mithilfe unserer Vermittlung interessiert sind.

Ab wann muss ich nach dem Immobilienverkauf Steuern zahlen?

Wenn Sie Ihre Immobilie als Privatperson im Verkaufsjahr und zwei Jahre davor selbst bewohnt haben, müssen sie beim Verkauf keine Steuern bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als 10 Jahre Eigentümer der Immobilie sind. Es müssen also zwischen Erwerb und Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses mehr als ein Jahrzehnt vergangen sein, damit Sie diese steuerfrei verkaufen können. Als gewerblicher Verkäufer fällt die Steuer aber immer an. Als Privatperson werden Sie auch als gewerblicher Verkäufer eingeordnet, wenn Sie in einem Jahr mehr als drei Immobilien verkaufen.

logo wittig immobilienSchicken Sie uns gern weitere Fragen per Kontaktformular, wenn diese in unserem FAQ nicht beantwortet wurden.

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